Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung – Arbeitsförderung

Als Unternehmen, das beabsichtigt, Maßnahmen der Arbeitsförderung durchzuführen, ist seit dem 02.04.2012 eine Zulassung durch eine Fachkundige Stelle (FKS) erforderlich. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt, welches die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, kurz AZAV, erlassen hat. Diese Verordnung regelt die Zulassung von Trägern und Weiterbildungsmaßnahmen der Arbeitsförderung.

Die Zulassung durch eine Fachkundige Stelle ist sowohl für die Durchführung von Gutscheinmaßnahmen als auch für die Teilnahme an Ausschreibungen erforderlich.

Die AZAV zielt darauf ab, die Qualität von Arbeitsmarktdienstleistungen zu verbessern und die Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems zu erhöhen. Sie soll außerdem die Transparenz und Vergleichbarkeit zwischen den Anbietern von Arbeitsmarktdienstleistungen fördern.

Als Organisation benötigen Sie eine Trägerzulassung für:

  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
  • Ausschließlich erfolgsbezogene vergütete Arbeitsvermittlung
  • Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung
  • Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
  • Transferleistungen
  • Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben


Wie ich Sie unterstützen kann:

Ich biete Ihrem Unternehmen Beratung und Unterstützung während des gesamten Beantragungsprozesses für die Träger- und Maßnahmenzulassung an. Darüber hinaus leite ich alle erforderlichen Schritte ein, um die Vorschriften effizient, wirksam und konform umzusetzen.